Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kreis Groß-Gerau ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Diese Website ist nicht komplett in einfacher Sprache zugänglich, da für unsere Zielgruppe das Verstehen von anspruchsvollen und/oder wissenschaftlichen Texten für ein Studium vorausgesetzt wird.
- Diese Website ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.
- Eine Anpassung der Schriftgröße ist momentan nicht möglich. Alternativ kann die Seite über den Browser gezoomt werden.
- Unterscheidbarkeit von Inhalten und Hintergrund ist nicht komplett gegeben, z.B. ist ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nur teilweise gegeben.
- Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind nicht in Textform ergänzt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.10.2025 erstellt.
Weitere Informationen
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Kreises Groß-Gerau aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür die unsere Website-Beauftragten:
pressestelle@kreisgg.de
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Kreis Groß-Gerau wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls der Kreis Groß-Gerau nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den oder die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
c/o Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Postfach 31 40
65021 Wiesbaden
E-Mail: LBB@hsm.hessen.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.